E.ON fordert Entschädigungen
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E.ON, der Energieriese aus Deutschland, hat gegen das Gesetz des Atomgesetzes eine Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Das Unternehmen will prüfen lassen, ob die Regelungen zum Atomausstieg verfassungskonform sind. Nach Angaben von einem Sprecher hat der Konzern dabei nicht das Ziel, den Atomausstieg zurück zu nehmen.
Meiler werden schrittweise abgeschaltet
Das Eigentumsrecht ist vom Grundgesetz geschützt. Gegen den Eingriff dieses Rechtes wendet sich nun der Energiekonzern. Denn der Eingriff ist ohne die entsprechenden Entschädigungen verfassungswidrig. Der Konzern hat einen Schaden in einstelliger Milliardenhöhe, da die Anlagen an Wert verlieren und einige Investitionen bedeutungslos geworden sind. Im Jahr 2010 wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke durch die deutsche Bundesregierung noch verlängert. Nach der Atomkatastrophe in Japan wurde diese Verlängerung allerdings wieder zurück genommen. Es fiel der Beschluss des kompletten Atomausstieges bis 2022. Nun sind die vier großen Energieversorger aus Deutschland (EnBW, E.ON, Vattenfall und RWE) dazu verpflichtet, ihre Meiler nach und nach dauerhaft still zu legen. 8 der 17 Atomkraftwerke sind bereits vom Netz. Schrittweise werden nun die restlichen bis zum Jahr 2022 abgeschaltet.

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