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Strom zum Jahreswechsel teurer

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Zum Jahreswechsel beschäftigt die Verbraucher besonders eine Frage: Wird auch mein Strompreis steigen? So berichten diese Woche viele Unternehmen über Preisanstiege und deren Gründe, die Dena informiert darüber, wie sich die Stromkosten unter Kontrolle halten lassen und die Rechtsschutzversicherung München informiert darüber, was passiert, wenn der Strom nach unbezahlter Rechnung tatsächlich abgeschaltet werden sollte.


Die Strompreise steigen


Diese Schreckensnachricht lässt viele Familien dem neuen Jahr eher verzweifelt als freudig entgegenblicken. Insgesamt kündigten 139 Stromversorger Erhöhungen um durchschnittlich 3,8 Prozent an. Laut einer Pressemitteilung von der Toptarif Internet GmbH sind mehr als 8 Millionen Haushalte betroffen.
 

Die Unternehmen begründen die Preiserhöhungen mit steigenden Beschaffungskosten und Netzentgelten. Und nach dem Atomunglück von Fukushima seien die börsenorientierten Großhandelspreise für 2012 tatsächlich um 10 Prozent und mehr gestiegen. Mittlerweile liegen sie jedoch wieder auf Vorunglücksniveau.
 

Hohe Stromkosten vermeiden


Die Deutsche Energie-Agentur Gmbh (dena) gibt in einer Pressemitteilung vom 29.12.2011 vier Tipps um die Stromkosten trotz steigender Preise im Rahmen zu halten. Demnach sollte der Stromverbrauch zunächst kontrolliert werden, um einen Überblick zu gewinnen. Dann sollten alle Glühlampen mit effizienten Energiespar- oder LED-Lampen ausgetauscht werden.
 

Danach sollte es an die Elektro-Geräte gehen, besonders die, die noch vor 2010 gekauft wurden. Sie können unnötig viel Strom verbrauchen und sollten nach der Benutzung durch eine Schaltsteckdose vom Stromnetz getrennt werden. Jedes gesparte Stand-By-Watt kann dann 2 Euro pro Jahr mehr bedeuten. Der Kühlschrank sollte von Eis befreit werden, um effizient arbeiten zu können.
 

Was tun wenn die Rechnung zu hoch ist?


Wird die Rechnung nicht bezahlt, wird die Energieversorgung gekappt. Die D.A.S. Rechtsversicherung erläutert die Rechte verbrochener Verbraucher in einer Pressemitteilung vom 29.12.2011: „Bevor man tagelang in der kalten, dunklen Wohnung sitzt, hilft oft eine einsteilige Verfügung gegen das Versorgungsunternehmen, bis der Sachverhalt geklärt ist“, kann Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S Rechtsschutzversicherung raten, „damit können unberechtigte Liefersperren wieder aufgehoben werden.“
 

Grundsätzlich muss es eine Vorwarnung geben, bevor der Energiefluss unterbunden wird. Dann muss noch eine Frist verstreichen und „zudem ist das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten“. Individuelle Umstände der Betroffenen, besonders bei Kindern oder Senioren sind ebenso zu beachten wie Witterungsumstände. Die Heizung darf im Winter beispielsweise nicht abgedreht werden. Wer mit einer Liefersperre rechnen muss, sollte sofort reagieren und Kontakt mit dem Versorgungsunternehmen aufnehmen.


Strom zum Jahreswechsel teurer

Strom zum Jahreswechsel teurer

Nachricht vom 29.12.2011






Redaktion Stromvergleich.com: Gerhard Solter

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